Inhalt

Zugangsprüfung zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie eine zweijährige staatlich geregelte Berufsausbildung abgeschlossen und mindestens drei Jahre Berufserfahrung in Ihrem erlernten Beruf haben, können Sie die Berechtigung zum Studium an einer Hochschule erwerben. Dazu müssen Sie an der gewünschten Hochschule ein Beratungsgespräch absolvieren und die Zugangsprüfung an dieser Hochschule bestehen.

Zur Zugangsprüfung an der Berufsakademie Sachsen können Sie zugelassen werden, wenn Sie eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Das Nähere zur Zugangsprüfung regelt die Berufsakademie Sachsen in einer Ordnung. Bitte informieren Sie sich dort über die aktuellen Voraussetzungen.

Prüfungsvorbereitung: E-Learning in der E-Stube

In der E-Stube können sich Interessierte kostenlos gezielt auf die Hochschulzugangsprüfung und das Studium an sächsischen Hochschulen vorbereiten. Das vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) geförderte Gemeinschaftsprojekt der HTW und der TU Dresden wird auf der Lernplattform OPAL umgesetzt, die Lehrenden und Lernenden den Informationsaustausch erleichtert. Sie finden hier E-Lectures, Skripte, Musteraufgaben, Testklausuren und nützliche Hinweise.

Nach bestandener Prüfung

Die Hochschulen führen die Zugangsprüfung in eigener Verantwortung durch. Mit Bestehen der Prüfung erwerben Sie eine Hochschulzugangsberechtigung für das betreffende Studienfach (fachbezogen) an der betreffenden Hochschule (hochschulgebunden).

Bestehen Sie die Zugangsprüfung, bedeutet das nicht, dass Sie zugleich zum gewünschten Studiengang zugelassen sind. Die Zulassung müssen Sie gesondert beantragen.

Hinweis: Haben Sie einen Meistertitel oder vergleichbare Fortbildungsabschlüsse, verfügen Sie nach einem Beratungsgespräch an der betreffenden Hochschule über die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung wie Abiturientinnen und Abiturienten.

Ansprechstelle

Universitäten, Kunsthochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Berufsakademie Sachsen

-> Amt24-Behördenwegweiser

(Geben Sie in das Amt24-Suchfeld "Hochschule", "Universität" oder "Berufsakademie" ein.)