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Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Junge Menschen, die 15, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, gelten als Jugendliche im Sinne des Arbeitsschutzrechts. Um sie in der Zeit der Ausbildung und der beruflichen Tätigkeit vor Gesundheitsschäden zu schützen, schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) eine ärztliche Untersuchung vor.

  • Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Jugendliche einstellen wollen, müssen diese Ihnen eine Bescheinigung über eine sogenannte Erstuntersuchung vorlegen.
  • Die Kinder- beziehungsweise Hausärzte* der Jugendlichen oder andere Ärzte ihrer Wahl (mit Ausnahme von Zahnärzten) führen die Untersuchungen durch. Die Vordrucke für die Untersuchungen liegen jeder Arztpraxis vor beziehungsweise können kurzfristig zur Verfügung gestellt werden.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion