Inhalt

Das Vereinsregister ist öffentlich und hat den Zweck, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des eingetragenen Vereins (e. V.) jederzeit für Dritte feststellbar zu machen. Durch Einsicht in das Vereinsregister können Sie sich beispielsweise darüber informieren, wer als Vorstand einen Verein nach außen vertritt.

Gemeinsames Registerportal der Länder

Seit der zum 01.11.2010 erfolgten Konzentration der Führung der Vereinsregister auf die Amtsgerichte Chemnitz, Dresden und Leipzig wird das Vereinsregister in Sachsen elektronisch geführt. Über das Registerportal der Länder ist die Online-Einsicht in die elektronisch geführten Register möglich. Im gemeinsamen Internetportal der deutschen Registergerichte stehen Daten aus folgenden öffentlichen Verzeichnissen zur Verfügung:

  • Handelsregister
  • Genossenschaftsregister
  • Partnerschaftsregister
  • Vereinsregister (zum Teil)

Hinweis: Vereinsregister, die noch nicht elektronisch geführt werden, können Sie direkt beim zuständigen Registergericht einsehen. Auf Wunsch erhalten Sie eine Abschrift aus dem Vereinsregister.