Inhalt

Schüler*, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- oder Lernmöglichkeiten derart beeinträchtigt sind, dass bei ihnen Anhaltspunkte für einen sonderpädagogischen Förderbedarf vorliegen, haben nach Maßgabe des Sächsischen Schulgesetzes Anspruch auf eine sonderpädagogische Förderung. Diese sonderpädagogische Förderung ist eine besondere, spezialisierte und vertiefende Form der individuellen Förderung. Sie kommt für Schüler in Frage, die eine spezifische Unterstützung benötigen, um erfolgreich lernen zu können.

Zuerst steht die Entscheidung über das "Ob« einer sonderpädagogischen Förderung. Danach muss die Entscheidung über das "Wie« und "Wo« getroffen werden.

Jedem Schüler soll dabei der für ihn beste Lernort ermöglicht werden.

Ansprechstelle

Schule, die das Kind besucht, oder wo es angemeldet ist

-> Schulen im Freistaat Sachsen (nach geografischer Lage)
Sächsische Schuldatenbank

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion