Inhalt

Mit einem Kreiswahlvorschlag bewerben sich Kandidaten* um das Direktmandat in einem Wahlkreis. Die Bewerber können jeweils nur in einem Wahlkreis und dort nur in einem Kreiswahlvorschlag genannt werden. Die Kandidaten müssen ihrer Benennung schriftlich zustimmen.

Achtung! Die Zustimmung ist unwiderruflich.

Wahlvorschläge können von Wahlberechtigten und von Parteien eingereicht werden.

Wahlvorschläge von Parteien

Einreichende Parteien müssen spätestens am 90. Tag vor der Wahl bis 18:00 Uhr dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt haben.

Die Beteiligungsanzeige ist nicht erforderlich, wenn die Partei bereits im Bundestag oder in einem Landtag vertreten ist oder der Bundeswahlausschuss bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag die Parteieigenschaft festgestellt hat.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - d. Red.