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Wenn Ihr gewünschter Studiengang bundesweit zulassungsbeschränkt und somit in das zentrale Vergabeverfahren einbezogen ist, müssen Sie sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben.

Die Stiftung vergibt zentral die Studienplätze für folgende Studiengänge:

  • bundesweites Vergabeverfahren an allen Universitäten in:
    • Medizin
    • Pharmazie
    • Tiermedizin
    • Zahnmedizin
  • Service-Verfahren für Studiengänge mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen verschiedener Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, sofern die Stiftung für Hochschulzulassung hierzu beauftragt worden ist.

Ansprechstelle

-> Stiftung für Hochschulzulassung und die Hochschule, an der Sie studieren möchten