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Möchten Sie sich als Handwerker in einem anderen EU-Land selbstständig machen oder eine Dienstleistung erbringen, müssen Sie unter Umständen dem Staat, in dem Sie Ihre Tätigkeiten ausüben möchten, einen Befähigungsnachweis für Ihre unternehmerische beziehungsweise berufliche Tätigkeit vorlegen.

Dieser Befähigungsnachweis kann durch die EU-Bescheinigung erbracht werden. Damit können Sie darlegen, dass und wie lange Sie bereits selbstständig im Handwerk tätig waren oder in einer vergleichbaren Position als Arbeitnehmer gearbeitet haben. Sie dient also als Nachweis der in Deutschland ausgeübten Tätigkeit gegenüber den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.