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Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der gewerblichen Energieberatung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Sie wollen Ihre laufenden Betriebskosten senken? Eine Energieberatung vermag ungenutzte Sparpotenziale in Ihrem Unternehmen aufzudecken. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann Ihnen einen Zuschuss für eine fachkundige, unabhängige Energieberatung beantragen, damit Sie die optimalen Maßnahmen und Möglichkeiten für Ihr Unternehmen finden.

Ein durch das BAFA zugelassener Energieberater analysiert im Rahmen einer Initialberatung die Schwachstellen des Energieeinsatzes in Ihrem Unternehmen, um Energieeinsparpotenziale herauszufinden. Darüber hinaus soll auch die Umsetzung der aufgedeckten Einsparpotenziale bis hin zur Inbetriebnahme von Maßnahmen durch Energieberater begleitet werden.

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

Zuschuss-Höhe

  • bei Energiekosten bis EUR 10.000/Jahr: 80 % der förderfähigen Beratungskosten (Nettoberaterhonorar), maximal EUR 1.200
  • bei Energiekosten über EUR 10.000/Jahr: 60 % der förderfähigen Beratungskosten (Nettoberaterhonorar), maximal EUR 8.000

Hinweise:

  • Eine Kombination des Zuschusses der "Energieberatung Mittelstand" mit anderen öffentlichen Zuwendungen ist nicht möglich.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.