Inhalt

Baugenehmigung und Bauleitplanung

Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren sowie beim Erstellen von Bebauungs-, Vorhabens- und Erschließungsplänen sowie ähnlichen Planungen wird das Sachgebiet Immissionsschutz beteiligt.

Damit soll von vornherein das Einhalten gesetzlicher Vorgaben zum Lärmschutz überprüft und spätere Nutzungskonflikte vermieden werden.

Bitte beachten Sie

Auch das konsequenteste Umsetzen von Schallschutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik kann keine vollständige Reduzierung von Geräuscheinwirkungen garantieren. Dem Schutz der Nachbarschaft kommt zwar eine besondere Bedeutung zu, doch ist ein gewisses Maß an Geräuschwirkungen durchaus zulässig und muss vom Nachbarn gegebenenfalls hingenommen werden.