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1. BImSchV - Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BImSchV) regelt den Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen, in denen feste Brennstoffe eingesetzt werden. Das betrifft insbesondere Heizungen im häuslichen Bereich.

An Neuanlagen solcher Art werden im Interesse besserer Luftqualität demnach etwas strengere Forderungen gestellt. Altanlagen hingegen sollen entsprechend der festgelegten Übergangsfristen stillgelegt oder saniert werden. Jeder Betreiber erhält dazu vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger einen Feuerstättenbescheid mit allen wichtigen Fristen.

Für besondere Härtefälle besteht die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger einen Ausnahmeantrag zu stellen.

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