Inhalt

Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für Vorhaben zur Alphabetisierung von gering literarisierten Erwachsenen nach der SMK-ESF-Plus-Richtlinie "Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021-2027", Teil II.A Vorhaben zur Alphabetisierung und Grundbildung von gering literalisierten Erwachsenen, Nr. 02204

Durch den Erwerb grundlegender Schreib- und Lesekompetenzen soll Betroffenen eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Vorhaben zur Alphabetisierung sowie zur Koordinierung und Information von Akteuren* sowie Teilnehmern werden aus diesem Förderprogramm bis zur Gesamthöhe der förderfähigen Aufwendungen mitfinanziert.

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • juristische Personen des Privatrechts
  • rechtsfähige Personengesellschaften

Was wird gefördert?

  • Vorhaben zur Alphabetisierung von gering literarisierten Erwachsenen mit dem Ziel
    • der Vermittlung grundlegender Kompetenzen für eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
    • der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden
    • der Eingliederung in das Erwerbsleben beziehungsweise Verbesserung der Erwerbssituation (Bildungsmaßnahmen)
  • Vorhaben zur landesweiten Koordinierung und Information der Akteure und Teilnehmenden, zur landesweiten Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung sowie zur Grundbildung (Koordinierungsstelle)

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion

Konditionen

Art der Förderung
Projektförderung (Anteilfinanzierung)

Höhe
bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben

Standardisierte Einheitskosten beziehungsweise Pauschalsätze werden zugrunde gelegt für

  • Personalkosten
  • Fahrtkosten
  • Sach- und Verwaltungsausgaben
  • Aufwandsentschädigung

Umfang/Dauer

  • Teilzeit
  • mindestens acht, maximal 30 Stunden (eine Unterrichtseinheit = 45 Minuten) je Woche
  • Laufzeit: sechs bis zwölf Monate

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.