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Antrag auf Zuteilung / Änderung eines amtlichen Kennzeichens

Sie dürfen ein deutsches Kleinfahrzeug nur führen, wenn es mit einem gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichen versehen ist. Eigentümerwechsel wie auch Namens- oder Adressänderung müssen den ausstellenden Stellen unverzüglich mitgeteilt werden.