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In der DDR erworbene oder staatlich anerkannte schulische und berufliche Abschlüsse oder Befähigungsnachweise gelten im Freistaat Sachsen weiter. Auf Antrag erteilt das Landesamt für Schule und Bildung als Schulaufsichtsbehörde für folgende Abschlüsse eine Bescheinigung über die Feststellung der Gleichwertigkeit des jeweiligen Abschlusses mit einem entsprechenden bundesdeutschen Abschluss:

  • Technische Assistenten*
  • Ingenieurpädagogen / Ökonompädagogen / Medizinpädagogen
  • kirchliche und sonstige öffentliche Ausbildungsabschlüsse

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion