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Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung zur Vermittlung von Kenntnissen für die Sachkunde eines Projektleiters nach § 28Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV)

Die erforderliche Sachkunde eines Projektleiters wird unter anderem durch die Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung nachgewiesen. Die bei der Fortbildungsveranstaltung erworbenen Kenntnisse sind alle fünf Jahre zu aktualisieren. Die Fortbildungsveranstaltungen (Grundkurs und Aktualisierungskurs) müssen von der zuständigen Landesbehörde anerkannt sein.

Zu den einzelnen Lehrinhalten der Fortbildungsveranstaltungen nach § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 sowie Abs. 3 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) ein Curriculum erarbeitet.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.