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In der DDR erworbene oder staatlich anerkannte schulische und berufliche Abschlüsse oder Befähigungsnachweise gelten im Freistaat Sachsen weiter.

Auf Antrag erteilt das Landesamt für Schule und Bildung für Abschlüsse der Militärischen Fachschule der DDR eine Bescheinigung über die Feststellung der Gleichwertigkeit mit einem Fachschulabschluss im Fachbereich Technik.