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Antrag auf Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen und Fortbildungsveranstaltern nach § 9 und § 10 der Satzung Fortbildung und Fortbildungszertifikat der Sächsischen Landesärztekammer

Als Veranstalter von ärztlichen Fortbildungen müssen Sie diese von der Sächsischen Landesärztekammer anerkennen lassen. Fortbildungsmaßnahmen zu medizinisch-fachlichen Themen müssen unter ärztlicher wissenschaftlicher Leitung konzipiert und durchgeführt werden.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.