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Meldung von Bewerbern für eine Lizenz zum Führen eines Luftfahrzeuges gemäß § 19 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)

Die Ausbildungsorganisation (sogenannte Flugschule) meldet jeden neu aufgenommenen Bewerber um eine Erlaubnis spätestens acht Tage nach Ausbildungsbeginn der zuständigen Stelle.

Die Meldung bei Bewerbern um eine Lizenz für Segelflugzeugführer ist nur erforderlich, wenn die Ausbildungsleitung der Flugschule Zweifel hat, dass die Bewerberin oder der Bewerber zuverlässig ist.