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Antrag auf Erteilung der Approbation gemäß § 4 Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO)

Wenn Sie in Deutschland dauerhaft als Tierarzt oder Tierärztin tätig sein möchten, müssen Sie für diese Tätigkeit zugelassen (approbiert) sein. Die Approbation beantragen Sie nach Bestehen der Tierärztlichen Prüfung bei der für Ihren Studienort zuständigen Behörde.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.