Inhalt

Der Arbeitgeber* ist dazu verpflichtet, den Arbeitsschutz seiner Beschäftigten zu gewährleisten. Das heißt, dass er Maßnahmen ergreifen muss, wenn die Sicherheit und die Gesundheit seiner Arbeitnehmer gefährdet sind. Der Arbeitgeber muss unter anderem

  • für eine geeignete Arbeitsschutzorganisation sorgen,
  • alle Vorkehrungen treffen, damit die Arbeitnehmer ihren Arbeitsaufgaben ohne Gefährdung ihrer Gesundheit und Sicherheit nachkommen können und
  • die Führungsstrukturen des Betriebes beachten.

Dabei darf er die Kosten von Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen nicht seinen Beschäftigten auferlegen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - d. Red.