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Der Antrag auf Aufteilung des gemeinsamen Hausrats kann im Zusammenhang mit einer Ehescheidung gestellt und zusammen mit anderen Ehesachen im Verbundverfahren verhandelt werden. Können sich die Eheleute über die Aufteilung nicht einigen, nimmt das Familiengericht auf Antrag eine Aufteilung der Haushaltsgegenstände vor.

Zum Hausrat zählen Haushaltsgegenstände, die üblicherweise im gemeinsamen Haushalt genutzt werden (zum Beispiel Möbel, Geschirr, Unterhaltungselektronik, gemeinsame Wäsche, Sportgeräte und Kunstgegenstände). Ein gerichtliches Verfahren zur Aufteilung kann langwierig und kostspielig sein, Sie sollten daher immer zuerst eine einverständliche Regelung über die Aufteilung der Haushaltsgegenstände anstreben.

Gegenstand einer außergerichtlichen wie einer gerichtlichen Einigung könnten auch Ausgleichszahlungen sein. Es ist möglich, die entstehenden wechselseitigen Ausgleichsansprüche gegenseitig zu verrechnen. Dadurch soll ein Ausgleich dafür hergestellt werden, wenn eine wertmäßig gleiche Überlassung von Haushaltsgegenständen nicht erfolgen kann.

Zuordnung zum Hausrat

  • Es muss sich um einen Haushaltsgegenstand handeln.
  • Der Haushaltsgegenstand muss beiden Ehepartnern* gemeinsam gehören; Haushaltsgegenstände, die während der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft wurden, gelten für die Verteilung als gemeinsames Eigentum der Ehegatten, es sei denn, das Alleineigentum eines Ehepartners steht fest (der Ehepartner, der sich auf Alleineigentum beruft, muss dies beweisen).

Nicht zum Hausrat zählen:

  • Dinge, die ausschließlich als Kapitalanlage bestimmt sind (Beispiel: Aktien)
  • Gegenstände des persönlichen Gebrauchs (Beispiel: Kleidung)
  • Haushaltsgegenstände, die ein Ehepartner vor der Ehe oder nach der Trennung erwarb

Ob Fahrzeuge als "Hausrat" oder "sonstiges Vermögen" gelten, hängt hauptsächlich von der Nutzung ab:

  • als Hausrat: Nutzung für überwiegend familiäre Zwecke

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Rechtsanwaltskammer Sachsen

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion