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Anerkennung einer im Ausland erworbenen Hochschul-Zugangsberechtigung

Um in Deutschland studieren zu können, brauchen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. In der Regel ist dies ein Schulabschluss.

Wenn Sie aus dem Ausland kommen und Ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, müssen Sie für die Zulassung zum Studium nachweisen, dass Ihr Schulabschluss (oder andere Qualifikationen) der in Deutschland geforderten Hochschul-Zugangsberechtigung gleichwertig ist.

Ist Ihr Bildungsnachweis nur bedingt mit der deutschen Hochschulzugangsberechtigung vergleichbar, müssen Sie vor Aufnahme des Studiums eine Prüfung bestehen. Als Hilfe für die Vorbereitung auf diese Prüfung und auf das Fachstudium wird Ihnen der Besuch eines Studienkollegs angeboten.

Zudem müssen Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen - je nach Studiengang Deutsch oder Englisch. In der Regel geschieht dies durch eine Sprachprüfung. Deutschkurse zur Vorbereitung können Sie in Ihrem Heimatland belegen (zum Beispiel an Goethe-Instituten oder TestDaF-Zentren) oder in Deutschland (etwa an Universitäten).

Ansprechstelle

Hochschule, an der Sie immatrikuliert werden möchten

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