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Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zum Landesprogramm "Begleiteter Ausstieg aus der rechtsextremistischen Szene« (RL APro) (Nr. 07930)

Wenn Sie einer extremistischen Szene angehören und aussteigen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an das Aussteigerprogramm Sachsen.

Mit diesem Förderprogramm unterstützt der Freistaat Sachsen Projekte und Maßnahmen, die den Ausstieg von Mitgliedern extremistischer Szenen in Sachsen begleiten. Gefördert werden zudem die regionale und örtliche Vernetzung sowie die wissenschaftliche und beratende Begleitung, um die Vorhaben zu optimieren und deren Qualität sicherzustellen.

Für welche Vorhaben können Sie Zuschüsse beantragen?

  • zentrale Aufnahme, Bewertung und Weitervermittlung von Anfragen und Informationen zu potenziellen Aussteigern
  • sozialpädagogische Begleitung des Ausstiegs von Angehörigen oder Sympathisanten extremistischer Szenen
  • beratende und wissenschaftliche Begleitung (Coaching) zur nachhaltigen Entwicklung und Qualitätssicherung des Programms
  • vorübergehende Unterstützung der betroffenen Person bei außergewöhnlichen sächlichen Belastungen

Konditionen

Art der Förderung:
zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss als Projektförderung (Anteilsfinanzierung)

Förderanteil des Freistaats Sachsen:
bis zu 90 %, in begründeten Ausnahmen bis zu 100 % der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben.

zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Ausgaben für Ausstattungsgegenstände und sonstige Sachkosten
  • Reisekosten
  • Personalausgaben in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Hinweise:

  • Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.
  • Fördermittel aus Bundes- oder EU-Programmen sind vorrangig zu beantragen, eine ergänzende Förderung aus dieser Richtlinie ist möglich.