Antrag auf Zuwendung zur Förderung der überbetrieblichen Lehrunterweisung nach Teil II/2 H der ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung", Nr. 01414
Das Förderprogramm "Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen" ermöglicht es Auszubildenden, den angestrebten Berufsabschluss zu erreichen. Projektträger, die Teile der Berufsausbildung in den Bereichen Land-, Forst- und Hauswirtschaft anbieten, können auf Antrag finanzielle Unterstützung erhalten.
Was wird gefördert?
Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen zur Ergänzung und Vertiefung
- der betrieblichen Ausbildung in den Ausbildungsberufen der Land-, Forst- und Hauswirtschaft
- in entsprechenden ausbildungsintegrierenden Studiengängen
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbeträge)
Höhe
ab 01.08.2020:
- Pauschalen für Lehrgangskosten: zwischen EUR 253,00 und EUR 1.897 pro Teilnehmer und Lehrgang (je nach Ausbildungsart)
- Pauschale für Unterbringungskosten: EUR 61,00 pro Teilnehmer und Lehrgangswoche
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.