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Antrag auf Zuwendung zur Förderung der überbetrieblichen Lehrunterweisung nach Teil II/2 H der ESF-Richtlinie "Berufliche Bildung", Nr. 01414

Das Förderprogramm "Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen" ermöglicht es Auszubildenden, den angestrebten Berufsabschluss zu erreichen. Projektträger, die Teile der Berufsausbildung in den Bereichen Land-, Forst- und Hauswirtschaft anbieten, können auf Antrag finanzielle Unterstützung erhalten.

Was wird gefördert?

Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen zur Ergänzung und Vertiefung

  • der betrieblichen Ausbildung in den Ausbildungsberufen der Land-, Forst- und Hauswirtschaft 
  • in entsprechenden ausbildungsintegrierenden Studiengängen 

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbeträge)

Höhe
ab 01.08.2020:

  • Pauschalen für Lehrgangskosten: zwischen EUR 253,00 und EUR 1.897 pro Teilnehmer und Lehrgang (je nach Ausbildungsart)
  • Pauschale für Unterbringungskosten: EUR 61,00 pro Teilnehmer und Lehrgangswoche

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.