Inhalt

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Vermittlung von Zusatzqualifikationen nach der ESF Plus-Richtlinie "Zukunft Berufliche Bildung", Nr. 02208

Ihr Unternehmen oder Ihre Bildungsstätte vermittelt Auszubildenden in Handwerksberufen Zusatzqualifikationen, die über Inhalte der geltenden Ausbildungsordnung hinausgehen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) erhalten.

Ziel der Förderung ist es, die beruflichen Kompetenzen Auszubildender und damit deren Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Konditionen

Art der Förderung

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetrag)

Höhe

  • Pauschale von maximal EUR 5,20 pro Teilnehmer und Stunde (pro Antrag bis maximal EUR 100.000)

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.