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Bei der Wareneinfuhr müssen Sie in einigen Ländern damit rechnen, dass mit den Handelspapieren Beglaubigungen und Bescheinigungen vorzulegen sind. Von landesspezifischen Besonderheiten und EG-Vorschriften hängt es ab, ob Sie etwa bei der Zollabfertigung Warenbegleitpapiere, Exportrechnungen oder betriebliche Qualitäts- und Analysenzertifikate vorzuweisen haben. Auch Packlisten, Hersteller- und Ursprungserklärungen könnten verlangt werden. Mitunter kommt eine solche Forderung auch vom Auslandskunden selbst.

Möglicherweise brauchen Sie auch Bescheinigungen, weil Sie sich an internationalen Ausschreibungen beteiligen wollen, Ihr Unternehmen registrieren lassen möchten oder Vertriebsmaßnahmen planen.

Bescheinigungen für die geschilderten und ähnliche Fälle stellen die Industrie- und Handelskammern (IHK) aus. Dort können Sie auch Ermächtigungen oder Vollmachten beglaubigen lassen, die Sie für einen Vertreter brauchen.

Hinweis: Bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) liegen Merkblätter zur Bescheinigung von Außenwirtschaftsdokumenten aus ("Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen" und "Richtlinie zum Statut" sowie das Kurzmerkblatt "Beglaubigung von Außenwirtschaftsdokumenten").