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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen für die Bewältigung des demografischen Wandels (Förderrichtlinie Demografie"), Nr. 08380

Für Vorhaben, die dazu beitragen, den demografischen Wandel in Sachsen - wie durch sinkende Einwohnerzahlen oder Alterung der Bevölkerung verursacht - positiv zu gestalten, kann der Freistaat Sachsen auf Antrag 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben übernehmen.

Für welche Vorhaben sind Zuschüsse möglich?

Nach der Förderrichtlinie Demografie werden insbesondere Vorhaben dieser Art gefördert:

  • Erarbeitung, Vertiefung und Anpassung von regionalen oder lokalen konzeptionellen Strategien, Szenarien und Projekten zur Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels
  • Durchführung von regionalen Innovationswettbewerben und von Pilotprojekten zur Verbesserung der Erreichbarkeit und des Zugangs von Arbeitsplätzen und Dienstleistungseinrichtungen
  • Projekte des bürgerschaftlichen Engagements, der Netzwerkarbeit und des Informationsaustausches regionaler Akteure
  • Forschungs-, Moderations- und Coachingmaßnahmen im Rahmen innovativer Fachkonzepte für die regionale Anpassung an die demografische Entwicklung
  • Lokale Pilotprojekte zur arbeitsteiligen Wahrnehmung öffentlicher Dienstleistungen von Gemeinden
  • Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen für den Aufbau generationenübergreifender oder multifunktionaler Nutzungs- und Organisationsformen im öffentlichen Bereich

Welche Ausgaben werden anerkannt?

Zuwendungsfähig sind die Ausgaben, die zum Erreichen des Zuwendungszwecks notwendig sind und die als solche anerkannt wurden. Dazu gehören für einen Teil der Vorhaben auch Investitionen und Anschaffungen.

Nicht zuwendungsfähig sind

  • bauliche Maßnahmen
  • Eigenleistungen
  • Personal- und Sachausgaben, die sich nicht aus der geförderten Maßnahme ergeben
  • Ausgaben der Geldbeschaffung und Zinsen, die bei einer Kreditaufnahme zur Beschaffung des Eigenanteils oder bei einer Vor- und Zwischenfinanzierung entstehen
  • die Umsatzsteuer, die der Zuwendungsempfänger als Vorsteuer abziehen kann

Konditionen

Art und Form der Förderung

  • Projektförderung (Anteilfinanzierung)
  • zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höchstbetrag
90% der zuwendungsfähigen Kosten

Hinweise

  • Es muss ein Eigenanteil von zehn Prozent aus Barmitteln erbracht werden.
  • Zweckgebundene Drittmittel (zum Beispiel zweckgebundene Spenden, Sponsoring) werden als Eigenmittel anerkannt.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung und die Förderung von Folgemaßnahmen.