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Anzeige über die Erwerbstätigkeit nach § 138 Abgabenordnung (AO)

Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie das dem Finanzamt innerhalb eines Monats anzeigen. Das Finanzamt benötigt von Ihnen zudem Angaben zur steuerlichen Erfassung. Der Fragebogen steht online zur Verfügung und ist elektronisch einzureichen. Mit Übermittlung des Fragebogens ist zugleich die Anzeigepflicht erfüllt, sodass eine separate Mitteilung an das Finanzamt nicht zwingend nötig ist.

Unabhängig davon, wo Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, erfolgt die Anmeldung bei dem Finanzamt, das für Ihren Wohnort zuständig ist.

Hinweis: Freiberufliche unterliegen nicht der Pflicht zur Anmeldung beim Gewerbeamt der zuständigen Gemeinde.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.