Inhalt

Sie haben bemerkt, dass sächsische Behörden, Unternehmen oder Organisationen Ihre Daten nicht sorgsam verwalten oder Ihre Daten ohne Ihr Wissen verarbeiten? Oder Sie erhalten keine Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten? In solchen Fällen haben Sie das Recht, eine Datenschutzbeschwerde einzureichen.

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte ist in Bezug auf den Datenschutz zuständig für:

  • öffentliche Stellen: sächsische Landes- und Kommunalbehörden, Krankenhäuser, Schulen, Polizeidienststellen, Sparkassen, Kammern, Notare etc.
  • nichtöffentliche Stellen: Unternehmen, Vereine, private Stiftungen etc. mit Hauptsitz in Sachsen