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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Träger von Sprachkursen nach Richtlinie "Integrative Maßnahmen", Teil 3, Nr. 07722

Einstiegs- und Aufbaukurse zum Spracherwerb für erwachsene Menschen mit Migrationshintergrund, die weder schulpflichtig noch zu einer Berufsausbildung berechtigt sind, werden im Rahmen des Förderprogramms "Integrative Maßnahmen, Teil 3" durch Festzuschüsse pro Teilnehmer mitfinanziert.

Durch Erlernen der deutschen Sprache soll es diesem Personenkreis ermöglicht werden, sich besser in die Gemeinschaft zu integrieren und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Damit wird zugleich der Zusammenhalt zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in der sächsischen Gesellschaft gestärkt.

Welche Sprachkurse können gefördert werden?

  • Einstiegskurse "Deutsch sofort« (Niveaustufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens - GER) mit dem Ziel einer elementaren Sprachanwendung
  • Alphabetisierungskurse mit dem Ziel einer elementaren Sprachanwendung (angelehnt an Niveaustufe A1 GER)
  • Aufbaukurse "Deutsch qualifiziert" mit dem Ziel B1 GER
  • Aufbaukurse »Deutsch Beruf« mit dem Ziel B2 GER

Welche Kosten werden erstattet?

  • Ausgaben für die Sprachkurse pro Teilnehmer* und Unterrichtseinheit
  • Fahrtkosten von Teilnehmenden (ab drei Kilometer vom Wohnort / maximal Kosten der ortsüblichen Monatskarte)
  • Ausgaben zur Durchführung der Einstufungs- / Abschlusstests

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe
Festbeträge entsprechend der jeweils gültigen Abrechnungsrichtlinie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion