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Antrag auf Eichung oder Prüfung-/- Kalibrierung von Messgeräten

Messgeräte, mit denen die Menge oder das Gewicht einer Ware bestimmt wird, müssen richtige Ergebnisse liefern, also geeicht sein. Die Eichung ist rechtzeitig vor Ende der Eichfrist zu beantragen.

"Richtig" bedeutet dabei, dass das Messgerät innerhalb bestimmter zulässiger Fehlergrenzen arbeitet (während seiner Verwendung "Verkehrsfehlergrenzen").

Auf die Richtigkeit von Messungen kommt es auch im Straßenverkehr an, etwa bei Geschwindigkeits- und Atemalkohol-Kontrollen - Messgeräte dafür unterliegen ebenfalls der Eichpflicht. Geeicht werden müssen zudem einige Geräte in anderen Lebensbereichen wie etwa dem Arbeits-, Umwelt- und Strahlenschutz.

Kennzeichen auf oder an den Geräten - meist Etiketten (Klebemarken) und Plomben - belegen die ordnungsgemäße Eichung amtlich.

Neugeräte

Viele fabrikneue Messgeräte müssen Sie für den Ersteinsatz nicht erst eichen lassen. Dazu zählen nichtselbsttätige Waagen (zum Beispiel Handelswaagen), für welche die Europäische Waagenrichtlinie gilt oder Messgeräte, für welche die Europäische Messgeräterichtlinie gilt (zum Beispiel Wasser-, Gas-, Elektrizitäts- und Wärmezähler, Zapfsäulen, Tankwagen, Taxameter, Abgasmessgeräte). Nach Ablauf der Eichfrist sind Sie verpflichtet, die Eichung dieser Messgeräte wie weiter unten beschrieben zu beantragen.

Hinweis: Beachten Sie, dass auf Kennzeichen meist das Jahr der Prüfung und nicht das Jahr des Ablaufs der Eichfrist vermerkt ist. Informieren Sie sich darüber in den Informationsblättern.

Eichpflicht

Der Verwender* eines zu eichenden Messgerätes muss von sich aus für die regelmäßige Überprüfung sorgen, die im Allgemeinen die Eichämter übernehmen. Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- und Wärmezähler in Versorgungsnetzen werden von staatlich anerkannten Prüfstellen geprüft.

Die Eichpflicht ist im Mess- und Eichgesetz geregelt, Einzelheiten sind in der Mess- und Eichverordnung festgelegt.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - d. Red.