Erlaubnis für Finanzdienstleister, Zulassung von Unternehmen mit Sitz in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes
Finanzdienstleister mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes können in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen ohne Erlaubnis über eine Zweigstelle oder grenzüberschreitend Dienstleistungen erbringen.