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Erlaubnis für Finanzdienstleister, Zulassung von Unternehmen mit Sitz in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes

Für Unternehmen mit Sitz in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, die durch eine Zweigstelle in Deutschland Finanzdienstleistungen erbringen wollen, gelten die Erlaubnispflicht und die Erlaubnisvoraussetzungen wie für inländische Unternehmen.