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Anmeldung zur Fachkundeprüfung nach § 22 Waffengesetz (WaffG)

Um eine Erlaubnis zum Waffenhandel zu erhalten, müssen Sie die nötige Fachkunde nachweisen. Die Fachkundeprüfung dazu nimmt in Sachsen die Industrie- und Handelskammer (IHK) Chemnitz ab, da die Geschäftsführung für die Durchführung der Fachkundeprüfung von der Landesdirektion Sachsen, Standort Chemnitz, auf die IHK Chemnitz übertragen wurde.

Büchsenmacher, die die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen, brauchen die Fachkunde nicht gesondert nachzuweisen.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.