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Antrag auf Gewährung von Zuwendungen gemäß der Förderrichtlinie "Prävention und Sicherheit im Sport - FRL PrävSiSpo" (Nr. 08460)

Dieses Förderprogramm unterstützt Projekte zur sozialpräventiven Betreuung von Fußballfans durch Fanprojekte, Vereine und Verbände. Außerdem werden Projekte unterstützt, die zur Erhöhung der Sicherheit bei Sportveranstaltungen und zur Reduzierung gewalttätiger, im Zusammenhang mit Fußballspielen auftretenden Ereignissen beitragen.

Hinweis: Eine Förderung ist nicht von der Spielklassenzugehörigkeit des Vereins abhängig, der am Ort des Projektes oder der Maßnahme ansässig ist.

Welche Fanprojekte im Freistaat Sachsen können gefördert werden?

  • A: Fanprojekte nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS), die vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) beziehungsweise der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL) kofinanziert werden
  • B: Sonstige Projekte der Prävention im Kontext von Sportveranstaltungen, die nicht bereits unter Nummer 1 fallen
  • C: Präventives Sicherheitsmanagement beim Sächsischen Fußballverband

Konditionen für Zuwendungen nach Kategorie A

  • Art der Förderung
    • Projektförderung (Festbetragsfinanzierung)
    • nicht rückzahlbarer Zuschuss
    • Kofinanzierung ergänzend zu einer DFB- beziehungsweise DFL-Förderung
  • Höhe der Förderung
    • regulär in gleicher Höhe wie die DFB- beziehungsweise DFL-Förderung, in Ausnahmefällen auch höher
  • Förderfähige Ausgaben
      • Sachausgaben
      • Personalausgaben

Konditionen für Zuwendungen nach Kategorie B

  • Art der Förderung
    • Projektförderung (Anteilsfinanzierung)
    • nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Höhe der Förderung
    • regulär bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
    • in Ausnahmefällen bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben
  • Förderfähige Ausgaben
    • Sachausgaben
    • Personalausgaben

Konditionen für Zuwendungen nach Kategorie C

  • Art der Förderung
    • Projektförderung (Anteilsfinanzierung)
    • nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Höhe der Förderung
    • regulär bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
  • Förderfähige Ausgaben
    • Personalausgaben

Hinweise:

  • Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.
  • Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen des Freistaates Sachsen sind vorrangig zu beantragen.