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Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins nach § 20 Sächsisches Fischereischeingesetz (SächsFischG)

Wenn Sie die Fischerei ausüben, müssen Sie einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich führen. Der Fischereischein wird auf Antrag ausgestellt und ist in der Regel von lebenslanger Geltungsdauer.

Für Jugendliche ohne Sachkundenachweis

ist die Ausstellung eines Jugendfischereischeines möglich. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr besteht für Jugendliche mit Sachkundenachweis bereits die Möglichkeit, einen Fischereischein auf Lebenszeit zu beantragen.

Menschen mit Behinderung

können ohne Sachkundenachweis einen Besonderen Fischereischein beantragen. Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen H oder der Nachweis einer geistigen Behinderung ab 50%.

Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit

können bei Vorlage einer ausländischen Angel-/Fischerei-Lizenz einen Gastfischereischein für die Dauer des Urlaubes im Freistaat Sachsen (Gültigkeit für einen Monat) ohne das Ablegen der Sachkundeprüfung erhalten.

Mit dem Antrag können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • Erwerb Fischereischein auf Lebenszeit
  • Erwerb Jugendfischereischein
  • Erwerb oder Verlängerung Besonderer Fischereischein für Menschen mit Behinderung (H-Kennzeichen oder geistige Behinderung ab 50%)
  • Erwerb Gastfischereischein
  • Neues Exemplar eines Fischereischeins, z. B. bei Verlust oder Änderung der Angaben (gebührenpflichtig)
  • Bestätigung über den Besitz eines Sächsischen Fischereischeins zum Beispiel für die Ausstellung eines Fischereischeins in anderen Bundesländern (gebührenpflichtig)

Hinweis:

  • Mit dem Fischereischein können Sie in allen Bundesländern die Fischerei mit der Handangel ausüben.
  • Wenn Sie mit der Handangel an bewirtschafteten Anlagen fischen, benötigen Sie keinen Fischereischein, sofern der Anlagenbesitzer bestimmten Anforderungen nachkommt.

Ansprechstelle

für Auskunft und Beratung:

-> Fischereischeinstellen in Königswartha, Dresden-Pillnitz und Deutschenbora

(persönliche Beratung nach Terminvereinbarung in Königswartha, Dresden-Pillnitz und Deutschenbora)

Kontakt: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie