Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Investitionen in der Landwirtschaft, Nr. 241/242 und Nr. 261/262
Die Rentenbank fördert mit diesem Programm Investitionen in die Landwirtschaft, die der Verbesserung der Gesamtleistung der landwirtschaftlichen Betriebe insbesondere durch Senkung der Produktionskosten oder Verbesserung und Umstellung der Produktion dienen.
Hinweis: Die Darlehen aus diesem Programm sind nach der Verordnung (EU) Nr. 702/2014, Artikel 14 und 17 freigestellt und können Beihilfen enthalten.
Was wird gefördert?
- Bau, Erwerb und Modernisierung von Wirtschaftsgebäuden sowie bauliche Anlagen
(zum Beispiel Ställe, Hallen) - Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen
(zum Beispiel Melktechnik, Fütterungstechnik, Stalleinrichtung, Weinpresse) - Kauf von Maschinen
(zum Beispiel Schlepper, Mähdrescher) - Anlage von Dauerkulturen
- Allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit den genannten Investitionen
Was wird nicht gefördert?
- Erwerb von Flächen (auch im Rahmen von Betriebskäufen)
- Investitionen in die Erzeugung von Biokraftstoffen sowie von Energie aus erneuerbaren Energieträgern
- Erwerb von landwirtschaftlichen Produktionsrechten, Zahlungsansprüchen, Tieren und Betriebskapital
- Erwerb und Anpflanzung einjähriger Kulturen
- Entwässerungsarbeiten sowie Bewässerungsvorhaben
- Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur
- Investitionen zur Erfüllung von bereits geltenden Normen der EU
- Umsatzsteuer ist nur förderfähig, sofern der Antragsteller nicht Vorsteuer abzugsberechtigt ist
Konditionen
Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen
Höhe
bis zu EUR 10 Millionen je Endkreditnehmer und Jahr
(Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.)
Finanzierungsanteil
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionssumme
Auszahlung
100 %
Laufzeit
4 bis 30 Jahre
Tilgung
Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.
Zinsbindung
bis maximal zehn Jahre
Sicherheiten
bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
Ansprechstelle
Kreditinstitut (Hausbank)