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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (FRL Ältere Menschen), Nr. 04491

Gefördert werden Vorhaben von Projektträgern*, die drei und mehr geeignete Personen als Alltagsbegleiter engagieren und an die zu begleitenden Personen vermitteln. Begleitet werden können Menschen ab einem Lebensalter von 60 Jahren ohne Pflegegrad.

*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung)

Dauer
bis zu 24 Monate

Höhe

  • für den Projektträger: EUR 20,00 pro Monat (bei mindestens 8 Stunden Alltagsbegleitung)
  • für den Alltagsbegleiter: EUR 80,00 pro Monat (bei bis zu 32 Stunden Alltagsbegleitung / bei geringerer Stundenzahl anteilig)

Beispiel:

Ein Projektträger gewinnt und vermittelt zehn Alltagsbegleiter für die Dauer von zwölf Monaten. Der Zuschuss an den Projektträger beträgt EUR 12.000,00.
Der Betrag setzt sich zusammen aus:

  • Zuwendung für den Projektträger in Höhe von EUR 2.400 (EUR 20,00 x 12 Monate x 10 Alltagsbegleiter) und
  • Zuwendung für die Alltagsbegleiter in Höhe von EUR 960,00 pro Alltagsbegleiter (EUR 80,00 x 12 Monate).

Die Zuwendung wird insgesamt an den Projektträger ausgezahlt. Dieser leitet die Mittel an die Alltagsbegleiter weiter.

Über Projekte zur Alltagsbegleitung hinaus werden im Rahmen der Richtlinie "Ältere Menschen" gefördert:

  • Überregionale Projekte und Interessenvertretungen (Teil B)
  • Modellvorhaben (Teil C)

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.