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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung von kommunalen Straßen- und Brückenbauvorhaben (RL-KStB), Nr. 01040

Der Freistaat Sachsen fördert Vorhaben an Straßen- und Radverkehrsanlagen, deren Kosten von kommunaler Seite zu tragen sind. Städte, Gemeinden, Landkreise oder kommunale Zusammenschlüsse erhalten auf Antrag Zuschüsse für Neu-, Um- und Ausbau, Instandsetzung und Erneuerung dieser Anlagen, soweit sie selbst Baulastträger sind oder die Kosten aufgrund anderer Regelungen oder Richtlinien des Bundes zu übernehmen haben.

Ziel der Förderung ist es, die Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zu verbessern.

Was wird gefördert?:

Mitfinanziert werden

  • der Neu-, Um- und Ausbau sowie Instandsetzung und Erneuerung von
    • inner- und außerörtlichen Straßen inklusive Straßenzubehör, Gehwegen und Längsparkstreifen
    • Ingenieurbauwerken
    • Verkehrsleitsystemen
    • Radwegen mit dazugehörigen Einrichtungen
  • Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz
  • das Errichten und Umstellen von Wegweisern an Radwegen nach der sächsischen Radwegweisungsrichtlinie (SächsRWW).

Konditionen

Art der Förderung
Projektförderung als Anteilfinanzierung (nichtrückzahlbarer Zuschuss)

Höhe

  • Höchstbetrag: unbeschränkt
  • Förderanteil: 70 bis 100 % der zuwendungsfähigen Kosten je nach Art der jeweiligen Maßnahme

Hinweise

  • Es besteht kein Anspruch auf diese Förderung.
  • Die Gewährung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.