Inhalt

Handels- und Vermittlungsgeschäfte, die im Zusammenhang mit ABC-Waffen oder militärischen Verwendungen in Waffenembargo-Ländern stehen oder stehen könnten, dürfen Sie nur nach vorheriger Genehmigung abschließen. Ihren Antrag reichen Sie im Online-Verfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.