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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Förderrichtlinie Gewässer / Hochwasserschutz (RL GH/2018), Nr. 02191

Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes oder des Potenzials der Gewässer sowie Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements unter Berücksichtigung der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung sowie zur Beseitigung von Hochwasserschäden.

Fördergegenstände

  • Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes oder Potentials der Gewässer:
    • Erhalt und Entwicklung ökologisch wertvoller Gewässer sowie Renaturierung oder Verbesserung des ökologischen Potenzials naturferner, ausgebauter Gewässer
    • Baumaßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit von Fließgewässern, insbesondere Rückbau vorhandener Querverbauungen, Errichtung naturnaher oder technischer Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlagen sowie Vorrichtungen zur Gewährleistung der Gewässerdurchgängigkeit an Anlagen des technischen Hochwasserschutzes; ausgenommen sind Maßnahmen an nicht dauerhaft stillgelegten Wasserkraftanlagen
  • Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements:
    • Erstellung und Aktualisierung von Risikomanagementplänen für Gewässer in der Unterhaltungslast der Kommunen, einschließlich der Gefahren- und Risikokarten und der Risikobewertung sowie von Gefahrenkarten (§ 73 bis 75 und 78b des Wasserhaushaltsgesetzes)
    • Baumaßnahmen an stationären Anlagen des technischen Hochwasserschutzes
    • mobile Anlagen des technischen Hochwasserschutzes, wenn die Erreichung des Hochwasserschutzzieles mittels stationärer Anlagen aus technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist
    • hochwassergerechter Umbau sonstiger wasserwirtschaftlicher Anlagen
    • Maßnahmen zur Verbesserung oder Wiederherstellung des Wasserrückhaltevermögens insbesondere in Überschwemmungsgebieten sowie in Hochwasserentstehungsgebieten (nach § 73 Absatz 1 und § 76 Absatz 2 des Sächsischen Wassergesetzes)
    • Ausstattung von kommunalen Wasserwehren
    • Sonstige Maßnahmen jeweils nach Zustimmung durch das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft im Einzelfall:
      • Projekte zur Erforschung oder Entwicklung von Anlagen, Verfahren oder Regelwerken sowie sonstige Maßnahmen mit Pilot- beziehungsweise Modellcharakter von herausgehobenem Landesinteresse zur Verbesserung des Zustandes beziehungsweise Potenzials der Gewässer und des Hochwasserschutzes
      • Erfahrungsaustausch im Rahmen von Maßnahmen, die der Verbesserung des Gewässerzustandes und des Hochwasserschutzes dienen
  • Maßnahmen der Hochwasserschadensbeseitigung
    • Die RL Elementarschäden vom 29. Juni 2011 (SächsABl. S. 988, 1191) ist für Zuwendungsempfänger nach Nummer 3.1 der RL GH/2018 nicht mehr einschlägig (der FGG findet keine Anwendung, maßgeblich ist die RL Wiederaufbauhilfen vom 4. Juni 2019).

Konditionen

Art der Förderung
Projektförderung

Finanzierungsart
Anteilsfinanzierung

Form der Zuwendung
Zuschuss

Regelfördersatz
75 %

maximaler Fördersatz
90 % (nur unter bestimmten Voraussetzungen)