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Wenn Ihr Kind eine der unten genannten allgemeinbildenden Schulen besucht und dort im Internat untergebracht ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung zu den entstandenen Unterkunfts- und Verpflegungskosten erhalten.

Als finanzielle Unterstützung wird ein monatlicher Festbetrag von EUR 195,00 gewährt. Wenn ein Elternteil oder der volljährige Schüler* Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe erhält, können bis zu EUR 295,00 gezahlt werden, wenn die Unterkunfts- und Verpflegungskosten tatsächlich höher als EUR 195,00 sind.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion