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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Vorhaben nach der Richtlinie zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL "Investitionen Teilhabe"), Nr. 04731

Der Freistaat Sachsen beteiligt sich auf Antrag an Investitionen in Einrichtungen, Dienste und Angebote, mit denen Menschen mit Behinderungen, psychischen oder Suchterkrankungen selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben teilhaben können.

Welche Einrichtungen können eine Förderung erhalten?

  • Einrichtungen für behinderte Kinder und Jugendliche
  • Wohnstätten für erwachsene Menschen mit Behinderungen (einschließlich Außenwohngruppen)
  • Werkstätten für behinderte Menschen
  • Förder- und Betreuungsbereiche
  • sonstige Einrichtungen, Dienste und Angebote (z. B. ambulante Angebote, Beratungsstellen)

Welche Maßnahmen werden mitfinanziert?

  • Neubau, Sanierung, Modernisierung
  • Erhalt der für diese Aufgaben notwendigen Einrichtungen, Dienste und Angebote
  • barrierefreie Gestaltung bestehender, öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen

Konditionen

Art der Förderung
Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

Höhe

  • bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben
  • bei überregionalen Einrichtungen: bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben

Eigenanteil

  • antragstellende Einrichtung: mindestens 10 %
  • Landkreis / kreisfreie Stadt (Dresden, Leipzig, Chemnitz): mindestens 10 %

Ausgenommen hiervon sind überregionale Einrichtungen sowie eine reine Ausstattungsförderung.

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweise

  • Ausgaben für einen Um- und Ausbau dürfen 75 % der Ausgaben für einen Neubau nicht überschreiten.
  • Alle anderen Fördermöglichkeiten müssen ausgeschöpft sein.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.