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Anlagen nach Industrieemissionsrichtlinie

Am 6. Januar 2011 ist die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (Industrial Emissions Directive, kurz IED) in Kraft getreten. Durch die Industrieemissionsrichtlinie wird die bisherige Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) und sechs weitere Richtlinien abgelöst. Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen stellt das zentrale europäische Regelwerk für die Zulassung und den Betrieb von Industrieanlagen dar. Neben einigen Deponien und Industrieabwasserbehandlungsanlagen besitzen die neuen Vorschriften, die am 02. Mai 2013 in Kraft getreten sind, vor allem für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen Gültigkeit. Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen gemäß der Industrieemissionsrichtlinie sind in der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetztes im Anhang 1 in der Spalte d mit „E“ gekennzeichnet. Die im Vogtlandkreis betriebenen Anlagen sind auf dieser Seite in der Liste zu den Informationen zu Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie aufgeführt.