Inhalt

Bäder, Freibäder, Hallenbädern, Saunen, etc.

Die Öffnung ist untersagt.

Ausnahmen:

  • reine Rehabilitationseinrichtungen
  • Nutzung für schulischen Schwimmunterricht
  • für praktische Ausbildung und Prüfung berufsbedingt
  • Aus- und Fortbildung von Lehrkkräften zum Nachweis der Rettungsfähigkeit