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Kreistag beschließt nach namentlicher Abstimmung
mehrheitlich neue Abfallwirtschaftssatzung

Jetzt geht es an die Gebührenkalkulation

Nach langer und ausgiebiger Diskussion beschlossen die Kreisräte am Donnerstagabend mehrheitlich die Abfallwirtschaftssatzung für den Vogtlandkreis, die ab 1. Januar 2019 erstmals die Abfallwirtschaft für den Vogtlandkreis und die Stadt Plauen einheitlich regelt.

Die Weichen dafür wurden bereits im Herbst 2016 gestellt. In mehreren Ausschüssen und Lesungen im Kreistag, in Gesprächen mit Vermietern, dem Vogtländischen Mieterbund und dem Verein Haus und Grund Plauen-Vogtland wurde dazu beraten.

Geeinigt hat man sich nach dem Austausch sachlicher Argumente und einer namentlichen Abstimmung auf eine grundstücksbezogene Abfallregelung, die die Sperrmüllentsorgung beinhaltet und mittels Identsystem (Chipregelung) erfasst und entsorgt wird. Auch die kostenlose Weihnachtsbaumentsorgung wurde in die Abfallwirtschaftsatzung aufgenommen, genauso wie die Berücksichtigung leerstehender Wohnungen bei der grundstücksbezogenen Abrechnung. Ebenso wird ab 2019 die Biotonne eingeführt. Wer je Einwohner eine Grünfläche von 25 Quadratmetern nachweisen kann (Eigenkompostierung) kann sich von der Biotonnenpflicht befreien lassen.

Landrat Rolf Keil ist sich sicher, dass man nun eine wirtschaftliche Grundlage hat, auf deren Basis eine Gebührenkalkulation erarbeitet werden kann, die bürgernah und möglichst verursachergerecht ist. Dazu will man sich genügend Zeit nehmen, keinen Druck machen, ausführlich dazu diskutieren und Meinungen und Argumente austauschen.