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15 Jahre »Begleitetes Fahren mit 17 Jahren« - 17.488 Prüfungsbescheinigungen bis zum 31.12.2020 im Vogtland ausgegeben

Datum: 05.02.2021


Im Frühjahr 2006 als Modellprojekt „Führen von Fahrzeugen in Begleitung“ gestartet und am 17.06.2010 in Dauerrecht überführt, erfreut sich der Führerschein mit 17 von Beginn an einer großen Resonanz. Von 2006 bis 2020 wurden durch die Fahrerlaubnisbehörde im Vogtlandkreis 17.488 Fahrerlaubnisse zum „Begleiteten Fahren“ an 17-Jährige ausgegeben.

Die Prüfungsbescheinigungen berechtigen nach erfolgreicher Absolvierung der theoretischen und praktischen Befähigungsprüfungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B im allgemeinen Straßenverkehr mit einer eingetragenen und anerkannten Begleitperson. Den endgültigen Kartenführerschein gibt es pünktlich zum 18. Geburtstag, wenn es bis dahin zu keinem Fehlverhalten im Straßenverkehr kam.

„Seit der Einführung des Führerscheins mit 17 hat diese Antragsart durchschnittlich einen Anteil von ca. 80% am Gesamtaufkommen der Ersterteilungen der Führerscheinklasse B im Vogtlandkreis.“, so die Amtsleiterin Straßenverkehrsamt Constanze Spranger.

Faktencheck:

  • die Möglichkeit der Antragstellung besteht ab 16,5 Jahren
  • nach erfolgreichem Bestehen der Theorie und Praxis wird die Fahrerlaubnis durch die Aushändigung der Prüfungsbescheinigung erteilt
  • die Prüfbescheinigung berechtigt nur zusammen mit einer eingetragenen Begleitperson zum Führen von Kfz der Klasse B
  • Die Begleitperson muss:
    • mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein haben
    • darf lediglich mit einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein
    • nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben