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Aufholen nach Corona - Kinderfreizeitbonus für Bedürftige

Datum: 09.07.2021

Durch den Bundestag wurde im Juni 2021 das Programm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ beschlossen. Hauptziel dieses Programmes ist die Abfederung von finanziellen Mehrbelastungen von bedürftigen Familien, im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Ein Bestandteil dieses Paketes ist der so genannte Kinderfreizeitbonus.

Das Ziel des Kinderfreizeitbonus ist es unter anderem, Kinder und Jugendliche zu unterstützen, Angebote zur Freizeitgestaltung insbesondere in den Ferien wahrzunehmen und Versäumtes nachzuholen.

Daher sollen minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien (SGB II, SGB XII, AsylbLG, Bundes Vertriebenengesetz) bzw. Familien mit geringerem Einkommen (Kinderzuschlag, Wohngeld), die im August 2021 Leistungen beziehen, einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind erhalten.

Für den Kinderfreizeitbonus stellt der Bund  270 Millionen Euro zur Verfügung.

Er wird von der Familienkasse ausgezahlt. Angedacht ist, dass der Bonus an Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag automatisch ausgezahlt wird. Davon umfasst sind auch Fälle, in denen Kinderzuschlag und Wohngeld bezogen wird.

Eine Besonderheit besteht bei Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, diese müssen für die Auszahlung einen formlosen Antrag bei der jeweils für den Wohnort zuständigen Familienkasse stellen.