Inhalt

Kreistag beschließt Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung für den Vogtlandkreis

Datum: 15.07.2021

Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung am 08. Juli die am 01.01.2022 in Kraft tretenden Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung für den Vogtlandkreis. Die der Gebührensatzung zugrundeliegende Kalkulation wurde durch ein externes Unternehmen für einen Zeitraum von fünf Jahren erstellt.

Bewährte und gern genutzte abfallwirtschaftliche Leistungen werden weiterhin angeboten, die zulässigen Behältervolumina bleiben unverändert bestehen, Leerungsrhythmen sollen nur bei den Papiertonnen dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden.

Die Art und die Grundlagen der Erhebung der Festgebühren sowie der Leistungsgebühren Rest- und Bioabfall ändern sich künftig nicht.

Die Höhe der Festgebühr für private Nutzungseinheiten verringert sich auf 62,64 EUR je Jahr.

Die Höhe der Festgebühr für gewerbliche Nutzungseinheiten bleibt annähernd konstant  und wird sich auf 35,16 EUR je Einwohnergleichwert bemessen.

Die Bereitstellungsgebühren, die Leerungsgebühren Rest- und Bioabfall sowie die Anzahl der Mindestleerungen bleiben unverändert.

Sofern unvorhersehbare Ereignissee Leerungen außerhalb der regulären Tour notwendig machen, können Sonderleerungen auf Antrag nunmehr quartalsweise erfolgen.  Dieser Service wurde auf Grund wiederholter Nachfragen im derzeitigen Kalkulationszeitraum auf die Biotonnen erweitert.

Die Gebühr für eine Sonderleerung beträgt künftig 49,38 EUR.

Behälterumstellungen (Behältertausch) sind ab kommendem Jahr generell gebührenpflichtig, da die Umstellungsphase des abfallwirtschaftlichen Regimes als abgeschlossen gelten kann.

Die Grundstückeigentümer und Verwalter können nunmehr in der Regel die für die jeweiligen Objekte erforderlichen Behältervolumina gut einschätzen. Die Tauschgebühr eines 2-Rad-Behälters beträgt ab 2022 9,30 EUR für einen 4-Rad-Behälter dann 13,95 EUR.

Gebührenfrei bleibt nach wie vor z. B. die Gestellung von zusätzlichen Behältern auf Grund Neuvermietungen oder Neubezug bzw. Behälterabmeldungen wegen  Leerstand von Nutzungseinheiten.

Ab 2022 soll für die einmal jährliche Abholung von Sperrmüll eine Gebühr in Höhe von 10 EUR nach erbrachter Leistung erhoben werden. Das maximal zulässige Volumen bleibt bei 9 m³ je Nutzungseinheit.

Die Anlieferung von sperrigen Abfällen auf den kommunalen Wertstoffhöfen in Plauen, Falkenstein, Oelsnitz und Schneidenbach kann wie bisher 2 x jährlich bis zu einem Volumen von 2 m³ ohne Zusatzgebühr erfolgen.

Unter anderem mussten bei folgenden Sonderleistungen Anpassungen vorgenommen werden:

Für die Abholung von bis zu vier Elektrogroßgeräten erhöht sich die Gebühr auf 27,55 EUR.

Da der angebotene Express-Service bei der Abholung von sperrigen Abfällen bzw. Elektrogroßgeräten in den vergangenen Jahren verhältnismäßig gut angenommen wurde, bleiben diese Leistungen weiterhin bestehen, allerdings zu kostendeckenden Gebühren. Für die Abholung von sperrigen Abfällen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Antragseingang bei der KEV werden 56,88 EUR erhoben und für die Abholung von bis zu vier Elektrogroßgeräten innerhalb des gleichen Zeitraumes ist eine Gebühr in Höhe von 51,10 EUR fällig.

Auf Grund der außerordentlich niedrigen Inanspruchnahme der Reinigungen der Biotonnen wird diese Leistung künftig nicht mehr angeboten.

Hier soll es ein kostendeckendes privatrechtliches Angebot der Kreisentsorgungs GmbH Vogtland (KEV) geben.

Im Rahmen eines für 2024/2025 geplanten Modellversuches soll entsprechend der Vorgaben des Abfallwirtschaftskonzeptes geprüft werden, ob in einigen  ländlichen und städtischen Gebieten des Landkreises die Leerungen der Papiertonnen im 4-wöchentlichem Rhythmus erfolgen können. In die Entscheidung darüber werden die politischen Gremien wie auch der Kreistag einbezogen.

Bereits ab kommendem Jahr können Papiertonnen in Großwohnanlagen nach vorgenommener Antragstellung und Prüfung im wöchentlichen Rhythmus geleert werden.