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  • Eheschließung beim Standesamt anmelden

    am Amtssitz des Standesamtes: zu den allgemeinen Öffnungszeiten: EUR 20,00 außerhalb der Öffnungszeiten: EUR 80,00 außerhalb des Amtssitzes des Standesamtes: zu den allgemeinen Öffnungszeiten: EUR 100,00 außerhalb der Öffnungszeiten: EUR 120 Eheschließung durch ein anderes Standesamt, zusätzlich EUR 30,00 Hinweise: Die Gebühren können in anderen Bundesländern abweichen. Über die Verwaltungsgebühren hinaus

  • Fundsachen ersteigern

    und können den Wertgegenstand sofort mitnehmen. Ersteigerten Sie einen Wertgegenstand im Internet, wird dieser nicht unbedingt versandt und Sie können sich den Gegenstand dann während den Öffnungszeiten der Fundbehörde abholen und bezahlen. Bitte beachten Sie, dass der Betrag bar bezahlt werden muss. Erforderliche Unterlagen keine Kosten (Gebühren) Es werden keine Gebühren erhoben. Rechtsgrundlage § 979 Bürgerliches

  • Veranstaltungsfestsetzung beantragen

    Großmärkte Wochenmärkte Jahrmärkte Spezialmärkte Die zuständige Behörde hat auf den Antrag des Veranstalters*, Gegenstand, Zeitraum, Öffnungszeiten und Ort der Veranstaltung festzusetzen, sofern die Voraussetzungen für die Durchführung der Veranstaltung vorliegen. Die Festsetzung hat eine Reihe von Vergünstigungen (Marktprivilegien) zur Folge. Beispiele für solche Privilegien sind: Befreiung

  • Verbraucherzentrale Sachsen, Beratung in Anspruch nehmen

    Beratung (Beratungsbusse mit Tourenplan) nutzen. Telefonisch erhalten Sie montags bis freitags von 9:00 bis 16:00 Uhr Auskunft über Anschriften, Öffnungszeiten und Dienstleistungen der Beratungseinrichtungen und können Beratungstermine vereinbaren. Über die Internetseite der Verbraucherzentrale (siehe -> Weitere Informationen) ist eine Online-Terminbuchung möglich. Termine für eine Telefonberatung

  • Sperrzeit, Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung beantragen

    ., zum 01.05. und zum 02.05. ist die Sperrzeit gesetzlich aufgehoben. Für Betriebe und Veranstaltungen auf Volksfesten und Märkten werden die »Öffnungszeiten« bereits im Rahmen der Festsetzung der betroffenen Veranstaltung geregelt. Besonderheiten: Unberührt bleiben die Regelungen des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes, wonach bestimmte Veranstaltungen an besonders geschützten Feier-, Gedenk

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