Weshalb eine Vorsorgevollmacht & Co. wichtig sind
Datum: 01.07.2025
Haben Sie schon eine Vorsorgevollmacht? Wer darf entscheiden, wenn Sie es nicht mehr können?
Wer sich mit diesem Thema auseinandersetzt, gerät schnell an seine Grenzen. Eine Beratung kann hierbei helfen, die unterschiedlichen Verfügungen voneinander abzugrenzen. Die Betreuungsbehörde des Landratsamtes Vogtlandkreis informiert Sie hierzu kostenfrei. Erreichbar ist diese unter 03741 300 – 3010 oder per Mail: boerner.nicole@vogtlandkreis.de.
Eine fachlich fundierte Rechtsberatung bieten neben den Notaren auch beispielsweise die Verbraucherzentrale Sachsen an. Es ist zu empfehlen, einen solche in Anspruch zu nehmen, wenn gegebenenfalls familiäre Verhältnisse komplex, Gesellschaftsanteile, großes Vermögen oder mehrere Immobilien/Grundstücke vorhanden sind.
Natürlich ist es auch möglich, die entsprechenden Vordrucke - beispielsweise des Bundesministeriums für Justiz - zu nutzen (kostenfrei). Die genannten komplexen Fallkonstellationen werden in diesen Vordrucken allerdings nicht beachtet. Sobald eine Vollmacht Lücken hat, wird ergänzend eine Betreuung über das Amtsgericht notwendig. Zwar wird hier in den meisten Fällen auch die bevollmächtigte Person als Betreuer bestellt, es entstehen allerdings u.U. zusätzliche Kosten durch das Gerichtsverfahren selbst. Hinzu kommen bestimmte Verpflichtungen für den bestellten „Familienbetreuer“, wie z.B. einen Anfangsbericht und ein Vermögensverzeichnis für das Gericht zu erstellen. Diese zusätzlichen Aufgaben können durch eine umfassende Vorsorgevollmacht vermieden werden, welche die individuelle familiäre und vermögensrechtliche Situation des Vollmachtgebers berücksichtigt.